Reitschule
Erproben und festigen Sie Ihre Reitkünste
Zu festen Zeiten kann jedermann seine Reitkünste erproben und festigen. Dafür stehen auf dem Reiterhof gut ausgebildete Schulpferde in verschiedenen Größen, eine Reithalle, zwei Außenplätze sowie ein reizvolles Ausreitgelände zur Verfügung.
Reitzeiten und AGB
Die genauen Reitzeiten finden Sie hier: Reitunterricht
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Betriebsordnung für den Aufenthalt auf dem Reiterhof Oberpörlitz und in der Ferienpension & Reittouristik Hörnlein im Reiterhof Oberpörlitz
Allgemeines
- Der Aufenthalt auf dem Reiterhof Oberpörlitz und in der Ferienpension & Reittouristik Hörnlein, alle Aktivitäten sowie der Umgang mit den Pferden und die Teilnahme am Reitunterricht erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.
- Auf dem gesamten Hofgelände besteht Rauchverbot (mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherinseln) sowie Rauch – und Alkoholverbot für Jugendliche unter 16 Jahren in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
- Auf dem Gelände des Reiterhofes und in der Ferienpension herrscht ein angemessener Umgangston. Das Verhalten gegenüber Mensch und Tier ist fair zu gestalten.
- Das Betreten vom Wirtschaftsbereich, d.h. Baustellen, technischen Geräten und den Futterlagern sowie außerhalb des Futterlagers gestapelte Futterballen ist untersagt. Weiterhin obliegt die Bedienung von technischen Anlagen (z.B. Beregnungsanlage) ausschließlich dem Personal des Reiterhofes.
Das eigenmächtige Entnehmen von Futter jeglicher Art und (Nach-)Füttern der Pferde
ist strikt untersagt.
- Das Parken ist von allen Einstellern, Reitschülern und Besuchern des Hofes nur auf den ausgewiesenen Flächen zu den regulären Öffnungszeiten gestattet. Das mehrtägige Abstellen von privaten Fahrzeugen ist nur nach Absprache mit dem Betreiber gestattet. Ausgenommen davon sind Gäste der Ferienpension. Für das längerfristige Abstellen von Pferdehängern erfolgen gesonderte Mietverträge.
- Die Anlagen stehen grundsätzlich allen Einstellern und Reitschülern zur Verfügung. Für die Nutzung des vereinseigenen Reitplatzes inkl. Hindernismaterial des PSV Oberpörlitz e.V. sind die dafür gültigen Regelungen einzuhalten. Für besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. kann die Reitanlage für den allgemeinen Reitbetrieb eingeschränkt oder gesperrt werden.
- Das Mitbringen von eigenen Hunden ist weitgehend zu vermeiden. Für hoffremde Hunde besteht auf der gesamten Anlage zwingend Leinenpflicht. Der Besitzer trägt dafür Sorge, dass sein Hund keine anderen sich auf dem Hofgelände befindenden Personen oder Tiere belästigt. Das Mitführen von Hunden in die Reitbahn ist grundsätzlich untersagt. Der Besitzer trägt dafür Sorge, dass die Hinterlassenschaften seines Hundes umgehend entfernt werden.
- Für eine reibungslose Organisation des Betriebsablaufes ist den Anweisungen des Reiterhofpersonals umgehend Folge zu leisten.
- Haftung: Für alle nicht hofeigenen Pferde, die die Anlage des Reiterhofes nutzen, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und ausreichender Impfschutz erforderlich. Alle Personen haften für schuldhaft verursachte Schäden. Es ist eine private Haftpflichtversicherung erforderlich. Alle Schäden an der Reitanlage sind unverzüglich zu melden. Der Reiterhof und die Ferienpension & Reittouristik haften nicht für Schäden und Verletzungen, die während oder infolge der Ausübung des Pferdesportes und im Umgang mit dem Pferd auftreten, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
- Reitkappenpflicht: Auf dem gesamten Hofgelände besteht für alle Reiterinnen und Reiter beim Reiten, Longieren mit Aufsitzen sowie bei der Nutzung von Reitanlagen Helmpflicht. Es ist eine geeignete, den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechende Reitkappe zu tragen. Bei Zuwiderhandlung ist der Betreiber berechtigt, die Nutzung der Reitanlagen zu untersagen. Für die Teilnahme an den Reitstunden und Lehrgängen besteht die Pflicht des Tragens von zweckentsprechender Kleidung und festem Schuhwerk (über das Gelenk reichend, mit einem Absatz und an der Spitze nicht zu breit).
- Es wird der Abschluss einer Unfallversicherung für alle Personen empfohlen.
- Für die auf den Hof mitgebrachten Gegenstände während des Aufenthaltes, z.B. bei Reitstunden bzw. bei Veranstaltungen wird nicht gehaftet.
- Ordnung und Müllentsorgung: Auf dem gesamten Hofgelände ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Anfallender Müll ist unverzüglich zu entfernen. Abfälle sind entsprechend der auf dem Hof vorgesehenen Mülltrennung in die hierfür bereitgestellten und gekennzeichneten Behälter zu entsorgen. Die Entsorgung größerer Abfallmengen, insbesondere Sperrmüll, Futtersäcke, Verpackungsmaterial, Stallzubehör, Altmaterialien oder sonstiger betriebsfremder Abfälle, ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Stallbetreiber zulässig. Das Ablagern von Müll, Unrat, leeren Futterverpackungen, Schnüren, Netzen oder sonstigen Gegenständen auf Hofflächen, Koppeln, Stallgassen, Parkplätzen oder Reitanlagen ist untersagt. Bei Verstößen ist der Stallbetreiber berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des Verursachers vorzunehmen sowie weitere Maßnahmen zu ergreifen.
- Foto-, Video- und Tonaufnahmen / Veröffentlichungen: Den Besuchern und Nutzern des Reiterhofes und der Ferienpension wird hiermit erklärt, dass auf dem Hofgelände und in den Stallungen eine teilweise Videoüberwachung erfolgt.
- Weiterhin kann im Rahmen der Ausübung des Pferdesportes, bei Besuchen der Anlage und bei Veranstaltungen Bilder und Videomaterial entstehen. Diese dürfen ohne Namensnennung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Druckerzeugnissen sowie auf der Homepage und Social – Media –Kanälen des Reiterhofes und der Ferienpension & Reittouristik, unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden. Dieser Einwilligung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Die Einwilligung ist freiwillig, aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.
- Das Anfertigen von Foto-, Video- und Tonaufnahmen auf dem Betriebsgelände ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet, soweit hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Veröffentlichung oder Weitergabe solcher Aufnahmen in sozialen Netzwerken, Internetportalen, Messengerdiensten oder sonstigen öffentlichen oder teilöffentlichen Medien ist nur zulässig, wenn
a) ausschließlich das eigene Pferd des Einstellers erkennbar ist und
b) keine anderen Personen, Pferde, Fahrzeuge, Namensschilder, betriebliche Einrichtungen oder sonstige dem Betrieb oder Dritten zuordenbare Umstände identifizierbar sind.
- Jede darüberhinausgehende Veröffentlichung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Stallbetreibers sowie – soweit erforderlich – der betroffenen Dritten. Veröffentlichungen, die geeignet sind, den Ruf des Betriebs zu schädigen oder berechtigte betriebliche Interessen zu beeinträchtigen, sind unzulässig. Bei Verstößen ist der Betreiber berechtigt, Unterlassung zu verlangen. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können eine fristlose Kündigung des Einstellvertrages oder ein Hofverbot rechtfertigen.
- Tierschutzgerechter Umgang und Reiten
Der Umgang mit Pferden hat jederzeit tierschutzgerecht und im Einklang mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu erfolgen.
Insbesondere ist das Reiten, Longieren und sonstige Bewegen der Pferde so auszuführen, dass Schmerzen, Leiden oder vermeidbare Schäden verhindert werden.
Gewaltanwendung, unangemessener Zwang, der Einsatz tierschutzwidriger Hilfsmittel sowie grob unsachgemäße Ausbildungsmethoden sind untersagt.
Der Betreiber ist berechtigt, bei tierschutzwidrigem Verhalten einzuschreiten und geeignete Maßnahmen bis hin zum Stallverweis oder zur Kündigung zu ergreifen.
Besondere Bestimmungen zusätzlich für Reiterferien/Lehrgänge
- In der Regel findet im Rahmen der Reiterferien auch Begleitprogramm sowohl auf dem Hofgelände (z.B. Gemeinschaftsspiele im Haus und im Freien) als auch außerhalb des Hofgeländes (bei Ausflügen z.B. in die örtlichen Freibäder, Badeseen etc.) statt. Mit der Anmeldung zu den Reiterferien stimmt der Erziehungsberechtigte zu, dass sein minderjähriges Kind, für das er die allgemeine Aufsichtspflicht der Ferienpension & Reittouristik Hörnlein für die Dauer des Ferienaufenthaltes auf dem Reiterhof Oberpörlitz überträgt, an diesem Begleitprogramm teilnimmt. Im Rahmen dieses Begleitprogrammes wird voraussichtlich ein Besuch der nahe gelegenen Stadt Ilmenau durchgeführt. Mit der Anmeldung zu den Reiterferien stimmt der Erziehungsberechtigte zu, dass sich sein minderjähriges Kind in einer vorher festgelegten Zeitspanne (ca. 1 h) in Kleingruppen (2-4 Kinder) frei in der Stadt Ilmenau bewegen darf.
- Die Betreuer werden im Rahmen des Machbaren und pädagogisch Vertretbaren die Teilnehmer der Reiterferien betreuen und beaufsichtigen. Dennoch kann es keine lückenlose Aufsicht geben.
- Das Hofgelände darf nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betreuer verlassen werden.
- Notwendige Maßnahmen, die für die Ordnung, Disziplin und Sicherheit während der Reiterferien sorgen, werden von den Teilnehmern anerkannt.
- Die Einteilung für die Reitgruppen erfolgt ausschließlich von den Reitlehrern/Betreuern. Deren Anweisungen ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten.
- Jegliche Pferdeboxen und Koppeln werden nicht ohne die Begleitung bzw. der Erlaubnis der Betreuer betreten. Eigenmächtiges Füttern durch die Teilnehmer ist untersagt.
- Stall- und Nachtruhezeiten sind unbedingt einzuhalten.
- Die Haus- und Hofordnung bildet den Rahmen für einen angenehmen zwischenmenschlichen Umgang und einen reibungslosen Verlauf der Reiterferien/Lehrgänge. Die Hausordnung ist jederzeit im Hauptgebäude einsehbar. Für die Teilnehmer erfolgt bei Beginn der Reiterferien/Lehrgänge eine entsprechende Einweisung und Belehrung.
- Die Hausordnung wird mit dem Akzeptieren der AGB von den Teilnehmern der Reiterferien und deren Erziehungsberechtigten anerkannt.
- Mit der Anmeldung zu den Reiterferien erklärt der Erziehungsberechtigte, dass der Minderjährige hinreichend selbständig und verantwortungsbewusst ist, um diese Verhaltensregeln einhalten zu können. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung können Teilnehmer vom Ferienaufenthalt ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes statt.
- Für persönliche Gegenstände ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Kindern keine Wertgegenstände, z.B. teure Handys oder Spielekonsolen, mitzugeben. Die Ferienpension & Reittouristik Hörnlein haftet nicht für den Verlust der persönlichen Gegenstände der Teilnehmer oder Diebstahl.
- Für den Fall des vorzeitigen Abbruchs der Reiterferien – aufgrund höherer Gewalten oder anderer Beeinträchtigungen der Sicherheit der Teilnehmer – übernimmt die Ferienpension & Reittouristik Hörnlein keine Haftung.
- Vorzeitige Abreise auf eigenen Wunsch: Bei Antritt der Reiterferien und frühzeitiger Abreise auf eigenen Wunsch (unstillbares Heimweh) besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückzahlung der Teilnahmegebühr oder der entstandenen Reisekosten.
- Um Ablenkung der Kinder zu vermeiden und einen harmonischen Tagesablauf zu gewährleisten, werden die eigenen Handys/andere Medien zum Telefonieren (z.B. Uhren) der Kinder eingesammelt und sicher verwahrt. Mit Akzeptieren der AGB erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden. Die Kinder haben die Möglichkeit, täglich mit ihrem eigenen Handy ihre Erziehungsberechtigten kurz zu kontaktieren. Es ist jedoch zu bedenken, dass viele Telefonate und übermäßige Kontaktaufnahme zwischen Familienangehörigen und Kindern starkes Heimweh verursachen kann!
- Den Kindern ist es gestattet, in der Handyzeit mit ihrem eigenen Gerät Bilder von ihren Pflegepferden/Freunden aufzunehmen. Es ist den Kindern oder ihren Familien jedoch nicht gestattet, diese Bilder in öffentlichen Medien zu verwenden.
- Der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass die Betreuer im Notfall Erstversorgungen an seinem Kind vornehmen und ggf. einen Arzt hinzuziehen dürfen oder sein Kind in ein Krankenhaus gebracht wird. Eine Benachrichtigung an ihn erfolgt umgehend. Die Erziehungsberechtigten stellen ihre jederzeitige Erreichbarkeit sicher.
- Im Fall einer notwendigen Abholung eines Teilnehmers trägt die Ferienpension & Reittouristik Hörnlein keine entstehenden Kosten.
- Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, die in Zusammenhang mit der Betreuung und Aufsicht seines Kindes von Wichtigkeit sein könnten, an die Ferienpension & Reittouristik Hörnlein weiterzuleiten. Dies betrifft Angaben zu chronischen Erkrankungen, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, einzunehmenden Medikamenten und Verhaltensauffälligkeiten (z.B. ADHS, Bettnässen etc.). Diese sind im Anmeldeformular unbedingt anzugeben. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Für Schäden, die durch vollständige und wahrheitsgemäße Informationen seitens des Erziehungsberechtigten hätten verhindert werden können, übernimmt die Ferienpension & Reittouristik Hörnlein keine Haftung.
- Im Rahmen der Reiterferien werden optional Fotomappen der Ferienkinder angefertigt, welche käuflich erwerbbar sind. Mit Akzeptieren der AGB erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden.
- Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen im Anmeldeformular angegebenen personenbezogenen Daten ihrer Kinder und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz) vertraulich erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.
